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   OVG Sachsen, 22.06.2018 - 3 B 332/17   

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OVG Sachsen, 22.06.2018 - 3 B 332/17 (https://dejure.org/2018,23824)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.06.2018 - 3 B 332/17 (https://dejure.org/2018,23824)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. Juni 2018 - 3 B 332/17 (https://dejure.org/2018,23824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsGlüStVAG § 18a Abs. 4, GlüStV § 29 Abs. 4 Satz 4
    Abstand; Härtefall; allgemeinbildende Schule

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache; Anspruch auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis; Nichteinhaltung des Mindestabstandes einer Spielhalle zur nächstgelegenen Schulgeländekante

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen, 07.12.2017 - 3 B 303/17

    Abstand, Luftlinie; Mindestabstandsgebot; Härtefall

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.06.2018 - 3 B 332/17
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Luftlinie zu allgemeinbildenden Schulen dem Schutzzweck des Abstandsgebots entsprechend von der Gefahrenquelle aus und damit vom Eingang der Spielhalle aus zu messen, während der Bezugspunkt der Luftlinie auf der anderen Seite nicht der Eingang des Schulgebäudes bildet, sondern der nächstgelegene Punkt des Schulgeländes (SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2017 - 3 B 303/17 - juris Rn. 6; Beschl. v. 21. November 2017 - 3 B 296/17 - juris Rn. 9; Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 19 ff.).

    15 Ob zwischen Schule und Spielhalle ein Sichtkontakt besteht und ob die Spielhalle auf dem Schulweg liegt, ist demgegenüber genauso unerheblich wie die Sichtbarkeit der Spielhalle oder ihre Werbung (SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2017 a. a. O. Rn. 15; zustimmend Kremer, jurisPR-ÖffBauR 5/2018 Anm. 2).

    Damit handelt es sich ersichtlich nicht um ein nur mit einem hohen Aufwand zu überwindendes Hindernis (vgl. Beispiele bei SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2017 - 3 B 303/17 - a. a. O. Rn. 11 ff. m. w. N.).

    21 Darüber hinaus hat der Senat (Beschl. v. 7. Dezember 2017 a. a. O. Rn. 21 ff.) auf Folgendes hingewiesen:.

  • OVG Sachsen, 05.10.2017 - 3 B 175/17

    Spielhalle; Abstandsgebot; Allgemeinbildende Schule; Jugendschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.06.2018 - 3 B 332/17
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Luftlinie zu allgemeinbildenden Schulen dem Schutzzweck des Abstandsgebots entsprechend von der Gefahrenquelle aus und damit vom Eingang der Spielhalle aus zu messen, während der Bezugspunkt der Luftlinie auf der anderen Seite nicht der Eingang des Schulgebäudes bildet, sondern der nächstgelegene Punkt des Schulgeländes (SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2017 - 3 B 303/17 - juris Rn. 6; Beschl. v. 21. November 2017 - 3 B 296/17 - juris Rn. 9; Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 19 ff.).

    Ist mit "allgemeinbildende Schule" aber die öffentliche Einrichtung gemeint, ist das gesamte Schulgelände in den Blick zu nehmen, das dem Schulträger zur Erfüllung der ihm obliegenden Pflichtaufgabe mit Blick auf eine konkrete Einrichtung zur Verfügung steht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5. Oktober 2017 a. a. O. Rn. 18).

    Im Übrigen wäre auch dieser Bezugspunkt für die Bemessung des Abstands im Einzelfall mit Nachteilen für Spielhallenbetreiber verbunden, etwa wenn sich der Eingang auf der von der Spielhalle abgewandten Seite des Schulgebäudes befindet (SächsOVG, Beschl. v. 5. Oktober 2017 a. a. O. Rn. 20).

    Dass der tatsächliche Fußweg i. d. R. deutlich länger ist als die Entfernung gemäß einer Messung der Luftlinie, ist der üblicherweise in der Ortslage befindlichen Errichtung von Schulen und Spielhallen geschuldet und damit gerade typisch (SächsOVG, Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, Rn. 22).

  • OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17

    Auswahl; Vertrauensschutz; Bestimmtheitsgebot; Vorbehalt des Gesetzes, ;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.06.2018 - 3 B 332/17
    20 Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass nach dieser Regelung nur atypische, vom Gesetzgeber nicht ausreichend berücksichtigte, besonders gelagerte Fallkonstellationen einer die widerstreiten Interessen abwägenden Einzelfallentscheidung zugeführt werden können (Beschl. v. 22. Dezember 2017 - 3 B 320/17 -, juris Rn. 26 m. w. N.).

    26 Anders als die Antragstellerin meint, ist eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz von Spielhallenbetreibern eine vom Gesetzgeber in Kauf genommene Rechtsfolge (SächsOVG, Beschl. v. 22. Dezember 2017 a. a. O. Rn. 28).

    Bei Geldspielgeräten ist zudem zu berücksichtigen, dass gemäß Nr. 7.5.1 der AfA-Tabelle der Abschreibungszeitraum nur vier Jahre beträgt (SächsOVG, Beschl. v. 22. Dezember 2017 a. a. O. Rn. 26 a. E. m. w. N.).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.06.2018 - 3 B 332/17
    Regelungszweck von § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG ist Kinder und Jugendliche vor einer Gewöhnung an die ständige Verfügbarkeit des Spielangebots in Gestalt von Spielhallen in ihrem täglichen Lebensumfeld um Bildungs- und Freizeiteinrichtungen zu schützen und einem "Reiz des Verbotenen" für Minderjährige entgegenzuwirken (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4/16 -, juris Rn. 22 m. w. N.).

    16 Eine Atypik kann die Antragstellerin auch nicht durch ihre Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 23) darlegen.

    Auch kleinere Kinder sollen davor geschützt werden, dass sie entweder allein oder in Begleitung von einer Betreuungsperson im Umfeld ihrer Bildungs-, Freizeit- oder sonstigen Betreuungseinrichtungen mit Spielhallen konfrontiert werden und diese als Angebot einer Freizeitbetätigung für Erwachsene wahrnehmen können (BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 22 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 18.12.2017 - 3 B 312/17

    Mischlage; Bundesrecht; Landesrecht; Abstandsgebot; örtliche Besonderheit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.06.2018 - 3 B 332/17
    Ein solcher Fall ist nach der Rechtsprechung des Senats (SächsOVG, Beschl. v. 18. Dezember 2017 - 3 B 312/17 -, juris Rn. 13 m. w. N.) etwa bei zwischen Spielhallen und allgemeinbildender Schule befindlichen natürlichen Geländehindernissen oder anderen örtlichen Gegebenheiten (wie etwa eine dazwischenliegende Bahnstrecke) gegeben, die eine andere Sichtweise erfordern als die pauschalisierende Bemessung des Abstands mittels Luftlinie.

    Damit liegen die Voraussetzungen nicht vor, nach denen die Länge des tatsächliches Fußwegs einen Ausnahmefall begründen kann (SächsOVG, Beschl. v. 18.12.2017 - 3 B 312/17 -, juris Rn. 13 ff. m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 21.11.2017 - 3 B 296/17

    Härtefall; Mindestabstand; allgemeinbildende Schule; Spielhalle

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.06.2018 - 3 B 332/17
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Luftlinie zu allgemeinbildenden Schulen dem Schutzzweck des Abstandsgebots entsprechend von der Gefahrenquelle aus und damit vom Eingang der Spielhalle aus zu messen, während der Bezugspunkt der Luftlinie auf der anderen Seite nicht der Eingang des Schulgebäudes bildet, sondern der nächstgelegene Punkt des Schulgeländes (SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2017 - 3 B 303/17 - juris Rn. 6; Beschl. v. 21. November 2017 - 3 B 296/17 - juris Rn. 9; Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 19 ff.).

    Eine solche Auslegung - zum Nachteil der Spielhallenbetreiber - ist nicht angezeigt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21. November 2017 a. a. O. Rn. 11 m. w. N.).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.06.2018 - 3 B 332/17
    Einen solchen Ausnahmefall können besondere persönliche und wirtschaftliche Umstände bilden, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig wäre (SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 14 f.; OVG NRW, Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris Rn. 75 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 65).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.06.2018 - 3 B 332/17
    Einen solchen Ausnahmefall können besondere persönliche und wirtschaftliche Umstände bilden, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig wäre (SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 14 f.; OVG NRW, Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris Rn. 75 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 65).
  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.06.2018 - 3 B 332/17
    Es hat vielmehr für seine Auffassung auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16/16 -, juris Rn. 41) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR1314/12 u. a. - juris Rn. 188 ff.) verwiesen.
  • OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17

    Kohärenzgebiet; Verbundverbot; Abstandgebot; Erfolgsaussicht; unbillige Härte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.06.2018 - 3 B 332/17
    Einen solchen Ausnahmefall können besondere persönliche und wirtschaftliche Umstände bilden, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig wäre (SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 14 f.; OVG NRW, Beschl. v. 8. Juni 2017 - 4 B 307/17 -, juris Rn. 75 mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 65).
  • OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 B 315/17

    Härtefall; Mindestabstand; Abstandsgebot; Verbund; Auswahlentscheidung;

  • OVG Sachsen, 12.12.2017 - 3 B 310/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis, ; Abstandsgebot; allgemeinbildende Schule;

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

  • OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18

    Glücksspiel; Spielhalle; Mindestabstand; Kohärenz; Transparenz; Werbung;

    Hierzu hat der Antragsgegner in dem Untersagungsbescheid (Nr. 3.3, S. 7 letzter Absatz) zutreffend darauf verwiesen, dass auch die Außengestaltung der Spielhalle dem Schutzzweck des Mindestabstandsgebots widerspricht, die Schüler einer allgemeinbildenden Schule vor einer Gewöhnung an die ständige Verfügbarkeit des Spielangebots in Gestalt von Spielhallen in ihrem täglichen Lebensumfeld um Bildungs- und Freizeiteinrichtungen zu schützen und einem "Reiz des Verbotenen" für Minderjährige entgegenzuwirken (vgl. SächsOVG, Beschl. 20. Juni 2018 - 3 B 332/17 -, juris Rn. 18 m. w. N.).

    Auch kleinere Kinder sollen davor geschützt werden, dass sie entweder allein oder in Begleitung von einer Betreuungsperson im Umfeld ihrer Bildungs-, Freizeit- oder sonstigen Betreuungseinrichtungen mit Spielhallen konfrontiert werden und diese als Angebot einer Freizeitbetätigung für Erwachsene wahrnehmen können (SächsOVG, Beschl. v. 22. Juni 2018 - 3 B 332/17 -, juris Rn. 18 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 20.06.2022 - 6 B 137/22

    Glücksspielrecht; Spielhallenrecht; Mindestabstand zu Schulen; Vertrauensschutz;

    Diese Messmethode entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u. a. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 -, juris Rn. 21; Beschl. v. 30. September 2019 - 6 B 370/18 -, juris Rn. 6 in Fortsetzung der Rechtsprechung des früher zuständigen 3. Senats, vgl. grundlegend Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 18 ff. sowie Beschl. v. 22. Juni 2018 - 3 B 332/17 -, juris Rn. 5 ff.).

    Ein atypischer Fall wegen der Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standorts kann etwa vorliegen bei zwischen Spielhalle und allgemeinbildender Schule befindlichen natürlichen Geländehindernissen oder anderen örtlichen Gegebenheiten (wie etwa eine dazwischenliegende Bahnstrecke), die eine andere Sichtweise erfordern als die pauschalisierte Bemessung des Abstands mittels Luftlinie (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22. Juni 2018 - 3 B 332/17 -, juris Rn. 14).

    Dazu reicht eine Umgebungsbebauung, die eine Sichtverbindung und "ein einfaches Erreichen der Spielhalle für Schüler" ausschließt, nicht aus; eine Umgebungsbebauung entspricht im innerstädtischen Bereich dem Regelfall (SächsOVG, Beschl. v. 22. Juni 2018 a. a. O. Rn. 16; SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2017 - 3 B 303/17 -, juris Rn. 12).

    Eine fehlende Sichtmöglichkeit stellt schon kein Hindernis für den fußläufigen Zugang dar (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22. Juni 2018 a. a. O. Rn. 14 f.).

    Die tatsächliche Länge eines Fußwegs zwischen der Spielhalle und der Schule von etwa 500 m führt nicht zu einer anderen Bewertung, da der tatsächliche Weg immer dann, wenn beide Einrichtungen nicht an derselben Straße liegen, zwangsläufig länger ist als die Luftlinie (SächsOVG, Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 22; Beschl. v. 7. Dezember 2017 a. a. O. Rn. 12; Beschl. v. 22. Juni 2018 a. a. O. Rn. 16).

  • OVG Sachsen, 30.09.2019 - 6 B 370/18

    Glücksspielrecht; Spielhalle; Mindestabstand

    Ein atypischer Fall kann etwa vorliegen bei zwischen Spielhalle und allgemeinbildender Schule befindlichen natürlichen Geländehindernissen (wie z. B. eine dazwischenliegende Bahnstrecke), die eine andere Beurteilung erfordern als die pauschalisierte Bemessung des Abstands mittels Luftlinie (SächsOVG, Beschl. v. v. 22. Juni 2018 - 3 B 332/17 -, juris Rn. 14).

    Umgebungsbebauung entspricht im innerstädtischen Bereich dem Regelfall (SächsOVG, Beschl. v. 22. Juni 2018 a. a. O. Rn. 16; SächsOVG, Beschl. v. 7. Dezember 2017 - 3 B 303/17 -, juris Rn. 12).

    Eine fehlende Sichtmöglichkeit stellt schon kein Hindernis für den fußläufigen Zugang dar (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22. Juni 2018 a. a. O. Rn. 14 f.).

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (SächsOVG, Beschl. v. 5. Oktober 2017 a. a. O. Rn. 22; Beschl. v. 7. Dezember 2017 a. a. O. Rn. 12; Beschl. v. 22. Juni 2018 a. a. O. Rn. 16) darauf hingewiesen, dass der tatsächliche Weg immer dann, wenn beide Einrichtungen nicht an derselben Straße liegen, zwangsläufig länger ist als die Luftlinie.

  • OVG Sachsen, 17.10.2022 - 6 B 62/22
    Es ist jedoch durch neuere Studien nicht widerlegt und entspricht daher nach wie vor aktuellen Erkenntnissen, dass die zu Spielhallen bereits höchstrichterlich bestätigte Einschätzung, Mindestabstände zu allgemeinbildenden Schulen einschließlich Grundschulen: seien dazu geeignet, die von Glücksspielstätten auf Minderjährige ausgehenden Gewöhnungseffekte im Interesse des Jugendschutzes und der vorbeugenden Spielsuchtprävention zu vermeiden, den gesetzgeberischen Beurteilungsspielraum nicht überschreitet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris Rn. 152; BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 36 f. und jeweils auch für Grundschulen: Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 22; SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2019 - 6 B 295/18 -, juris Rn. 8 ff. und v. 22. Juni 2018 - 3 B 332/17 -, juris Rn. 18).
  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1472/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

    Diese sollen davor geschützt werden, dass sie entweder allein oder in Begleitung einer Betreuungsperson im Umfeld ihrer Bildungs-, Freizeit- oder sonstigen Betreuungseinrichtungen mit Wettvermittlungsstellen konfrontiert werden und diese als Angebot einer Freizeitbetätigung für Erwachsene wahrnehmen können, vgl. zu Spielhallen: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris, Rn. 22 m. w. N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. Juni 2018 - 3 B 332/17 -, juris, Rn. 18. Zu Wettvermittlungsstellen: OVG NRW, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris, Rn. 14 ff. unter Hinweis auf den Abschlussbericht aus dem Jahr 2014 zur Studie "Konsum von Glücksspielen bei Kindern und Jugendlichen: Verbreitung und Prävention" Seite 134, wonach Studien zeigen, dass allein die Vertrautheit, die sich durch häufige Konfrontation mit einem Objekt aufbaut, zu einer positiveren Bewertung desselben führt.
  • OVG Saarland, 12.12.2023 - 1 B 19/23

    Vorläufiger Rechtsschutz auf Duldung des Fortbetriebs einer

    Sie macht geltend, das Verwaltungsgericht stütze seine Auslegung dieser Vorschrift im Wesentlichen auf Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, [Beschlüsse vom 18.12.2017 - 3 B 312/17 -, und vom 22.6.2018 - 3 B 332/17 -, beide juris] die jedoch widersprüchlich und realitätsfern sei.
  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1475/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

    Diese sollen davor geschützt werden, dass sie entweder allein oder in Begleitung einer Betreuungsperson im Umfeld ihrer Bildungs-, Freizeit- oder sonstigen Betreuungseinrichtungen mit Wettvermittlungsstellen konfrontiert werden und diese als Angebot einer Freizeitbetätigung für Erwachsene wahrnehmen können, vgl. zu Spielhallen: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris, Rn. 22 m. w. N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. Juni 2018 - 3 B 332/17 -, juris, Rn. 18. Zu Wettvermittlungsstellen: OVG NRW, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris, Rn. 14 ff. unter Hinweis auf den Abschlussbericht aus dem Jahr 2014 zur Studie "Konsum von Glücksspielen bei Kindern und Jugendlichen: Verbreitung und Prävention" Seite 134, wonach Studien zeigen, dass allein die Vertrautheit, die sich durch häufige Konfrontation mit einem Objekt aufbaut, zu einer positiveren Bewertung desselben führt.
  • OVG Sachsen, 20.08.2019 - 6 B 295/18

    Spielhalle; Einhaltung des Mindestabstands zu Grundschulen

    Im Anschluss daran hat bereits der früher für das Glückspielrecht zuständige 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Kinder im Grundschulalter als von dem Schutzzweck der Abstandsregelung des § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStV erfasst angesehen (SächsOVG, Beschl. v. 22. Juni 2018 - 3 B 332/17 -, juris Rn. 18).
  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 4215/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

    Diese sollen davor geschützt werden, dass sie entweder allein oder in Begleitung einer Betreuungsperson im Umfeld ihrer Bildungs-, Freizeit- oder sonstigen Betreuungseinrichtungen mit Wettvermittlungsstellen konfrontiert werden und diese als Angebot einer Freizeitbetätigung für Erwachsene wahrnehmen können, vgl. zu Spielhallen: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris, Rn. 22 m. w. N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. Juni 2018 - 3 B 332/17 -, juris, Rn. 18. Zu Wettvermittlungsstellen: OVG NRW, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 B 654/22 -, juris, Rn. 14 ff. unter Hinweis auf den Abschlussbericht aus dem Jahr 2014 zur Studie "Konsum von Glücksspielen bei Kindern und Jugendlichen: Verbreitung und Prävention" Seite 134, wonach Studien zeigen, dass allein die Vertrautheit, die sich durch häufige Konfrontation mit einem Objekt aufbaut, zu einer positiveren Bewertung desselben führt.
  • VG Köln, 10.09.2021 - 24 L 1199/21
    17/6611, S. 36; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 4/16 -, juris, Rn. 22 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 22. Juni 2018 - 3 B 332/17 -, juris, Rn. 18; Beschluss vom 20. August 2019 - 6 B 295/18 -, juris, Rn. 6 - 9; VG Darmstadt, Beschluss vom 7. August 2018 - 3 L 1341/18.DA -, juris, Rn. 34.
  • OVG Sachsen, 15.01.2019 - 3 B 369/18

    Umnutzungsbemühungen; Bestimmtheitsgebot; Weiterbetrieb einer Spielhalle; Abstand

  • OVG Sachsen, 16.03.2023 - 6 A 527/22

    Neuerteilung einer glücksspielrechtlichen Spielhallenerlaubnis; zur Auslegung des

  • OVG Sachsen, 15.06.2020 - 6 B 31/20

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung; Mindestabstand;

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